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Recht
Begriffe mit einer Legaldefinition, an der Pflichten hängen. Hier weicht die Alltagsbedeutung ab, und das steht bei jedem Eintrag dabei.
9 Begriffe9 mit Kapitelverweis25 Zweitwörter im Indexalle 158 im Verzeichnis
Anbieter
Rechtsbegriff der KI-Verordnung: wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen bereitstellt.
Die Verordnung teilt alle Beteiligten in Rollen ein, und an der Rolle hängen die Pflichten. Anbieter ist, wer ein System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, entgeltlich oder unentgeltlich. Wer ein fremdes Modell einbindet und daraus ein eigenes Produkt baut, ist damit Anbieter dieses Produkts, auch ohne ein einziges Gewicht selbst trainiert zu haben. Beide Rollen gleichzeitig zu haben ist der Normalfall, sobald ein Unternehmen ein eigenes System baut und selbst benutzt.
auchProvider · KI-Anbieter · Anbieterpflichten
Kapitel 09 · Was die Stimme noch beweistBeitrag · Wen die Kennzeichnungspflicht für KI-Texte trifftVerordnung (EU) 2024/1689 über künstliche IntelligenzGuidelines on the implementation of the transparency obligations for certain AI systems under Article 50 of the AI Act2024 · Die KI-Verordnung tritt in Kraftsiehe Betreibersiehe Deepfake
Auftragsverarbeitung
Ein Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung. Die Verantwortung bleibt beim Auftraggeber.
Der Begriff kommt aus dem Datenschutzrecht und ordnet die Rollen: Wer entscheidet, wozu Daten verarbeitet werden, ist verantwortlich; wer nur ausführt, ist Auftragsverarbeiter. Wer ein Sprachmodell über eine Schnittstelle nutzt, ist meist der Verantwortliche und bleibt es auch. Praktisch hängt daran, ob eine Eingabe zum Training verwendet werden darf, wie lange sie gespeichert wird und in welchem Land sie liegt. Die Voreinstellungen dazu unterscheiden sich je Anbieter und je Kontoart.
auchAuftragsverarbeiter · AVV · Data Processing Agreement
Kapitel 01 · Wo Modelle betrieben werdenKapitel 08 · Wo die Daten liegen und wie langeOpenAI, How your data is used to improve model performanceAnthropic, Is my data used for model training? (Commercial Customers)siehe Betreibersiehe Anbieter
Betreiber
Rechtsbegriff der KI-Verordnung: wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet.
Die Ausnahme steht in der Definition selbst: Wer ein System im Rahmen einer rein persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet, ist kein Betreiber. Beide Merkmale müssen zutreffen, und wer daraus regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen zieht, handelt beruflich. Befreit ist außerdem nur der Verwender: Der Anbieter des Systems muss seine Ausgaben weiterhin maschinenlesbar markieren, auch wenn damit eine Weihnachtskarte entsteht. Wer fremde Inhalte lediglich weiterverbreitet oder überträgt, etwa eine Plattform oder ein Sender, ist nach den Leitlinien der Kommission ebenfalls kein Betreiber.
auchDeployer · Betreiberpflichten · Verwender
Kapitel 09 · Was die Stimme noch beweistBeitrag · Wen die Kennzeichnungspflicht für KI-Texte trifftVerordnung (EU) 2024/1689 über künstliche IntelligenzGuidelines on the implementation of the transparency obligations for certain AI systems under Article 50 of the AI Act2026 · Die Transparenzstufe greift2024 · Die KI-Verordnung tritt in Kraftsiehe Anbietersiehe Deepfake
Deepfake
Rechtsbegriff der KI-Verordnung: ein erzeugter oder veränderter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der Wirklichem ähnelt und fälschlich echt wirken würde.
Im Alltag heißt Deepfake fast alles, was künstlich aussieht. Die Verordnung fasst den Begriff enger, und die Enge hat Folgen. Text fällt nicht darunter, weil die Definition Bild, Ton und Video nennt; für Text gilt eine eigene, schwächere Regel mit einer Ausnahme für redaktionell geprüfte Veröffentlichungen. Der Inhalt muss außerdem Wirklichem ähneln, also wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen. Eine erfundene Figur ist danach keiner. Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken bleibt die Pflicht bestehen, beschränkt sich aber auf einen Hinweis, der das Werk nicht beeinträchtigt.
auchDeepfakes · Deep Fake · gefälschtes Video · synthetische Medien
Kapitel 09 · Was die Stimme noch beweistBeitrag · Wen die Kennzeichnungspflicht für KI-Texte trifftVerordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz2026 · Die Transparenzstufe greiftsiehe Anbietersiehe Betreibersiehe Multimodal
Hochrisiko-KI-System
Die zweite der vier Risikostufen der KI-Verordnung, mit sieben Anforderungen vor dem Inverkehrbringen.
Eingestuft wird die Verwendung. Dazu gehören Anwendungen in kritischer Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, bei wesentlichen Diensten, in der Strafverfolgung, bei Migration und in der Rechtspflege. An der Einstufung hängen Risikomanagement, Datenqualität, technische Unterlagen, Protokollierung, Information des Betreibers, menschliche Aufsicht sowie Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit. Der Nachweis läuft über eine Konformitätsbewertung und endet mit der CE-Kennzeichnung, so wie bei anderen Produkten auch. Die Pflichten greifen nach der Änderungsverordnung von 2026 ab dem 02.12.2027 für Systeme aus der Bereichsliste und ab dem 02.08.2028 für Systeme in Produkten.
auchHochrisiko-Anwendung · high-risk AI system
Kapitel 12 · Was die KI-Verordnung verlangtAI ActVerordnung (EU) 2024/1689, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenzsiehe KI-Systemsiehe Anbietersiehe Betreiber
KI-Kompetenz
Die Pflicht aus Artikel 4 der KI-Verordnung, die KI-Kompetenz des eigenen Personals zu fördern.
Sie steht quer zu den vier Risikostufen und gilt unabhängig davon, wo ein System einsortiert ist. Adressiert sind Anbieter und Betreiber, wobei Betreiber jeder ist, der ein KI-System einsetzt; damit trifft die Regel jedes Unternehmen, in dem jemand ein Sprachmodell für die Arbeit benutzt. Anwendbar seit dem 02.02.2025, seit dem 27.07.2026 in neuer Fassung: Verlangt sind Maßnahmen, die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen, und der Artikel sagt ausdrücklich, dass niemand ein bestimmtes Niveau garantieren muss. Die Umstände, die dabei zählen, stehen weiter im Text: Vorkenntnisse, Ausbildung, der Zusammenhang des Einsatzes und die Personen, bei denen das System eingesetzt wird. Beispiele für die Erfüllung will die Kommission auf einer zentralen Plattform veröffentlichen.
auchAI literacy · Artikel 4
Kapitel 12 · Was die KI-Verordnung verlangtVerordnung (EU) 2024/1689, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche IntelligenzThe Commission publishes guidelines on AI system definition to facilitate the first AI Act's rules applicationsiehe Betreibersiehe Anbieter
KI-System
Der Rechtsbegriff der KI-Verordnung. Er greift dort, wo ein System aus Eingaben ableitet, statt aufgeschriebene Regeln auszuführen.
Artikel 3 Nummer 1 der KI-Verordnung nennt fünf Merkmale: maschinengestützt, in unterschiedlichem Grade autonom, nach der Betriebsaufnahme möglicherweise anpassungsfähig, auf explizite oder implizite Ziele gerichtet, und ableitend. In der Praxis entscheidet das letzte, weil die ersten vier auf beinahe jede Software zutreffen. Die Begründung grenzt ausdrücklich Systeme ab, die allein von Menschen definierte Regeln ausführen. An dieser Bestimmung hängen die Pflichten der Verordnung.
auchKI-Systeme · AI system · System der künstlichen Intelligenz
Kapitel 01 · Die Spielarten der KIVerordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenzsiehe Anbietersiehe Betreiber
Modell mit allgemeinem Verwendungszweck
Ein Modell, das für viele Zwecke taugt, und deshalb eigenen Pflichten unterliegt statt einer Risikostufe.
Die vier Risikostufen der KI-Verordnung gelten für Systeme, also für Anwendungen mit einem Zweck. Ein Sprachmodell hat diesen einen Zweck gerade nicht und liegt deshalb auf einer eigenen Achse mit eigenen Pflichten, die seit August 2025 gelten. Innerhalb dieser Achse gibt es eine zweite Stufe für Modelle, die wegen ihrer Fähigkeiten oder ihrer Verbreitung ein systemisches Risiko tragen können. Wer die Erfüllung nachweisen will, kann dafür den freiwilligen Verhaltenskodex der Kommission unterzeichnen.
auchGPAI · General-Purpose AI · Basismodell
Kapitel 12 · Was die KI-Verordnung verlangtAI ActThe General-Purpose AI Code of Practicesiehe KI-Systemsiehe Hochrisiko-KI-System
Wasserzeichen
Eine Markierung im erzeugten Inhalt selbst, für Menschen nicht wahrnehmbar.
Die Antwort der Technik auf die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung. Ein gefundenes Zeichen ist ein Befund, aus einem fehlenden folgt wenig: Die Verfahren decken jeweils die Produkte ihres Herstellers ab. Daneben steht der Herkunftsnachweis an der Datei, der den Weg einer Aufnahme beschreibt und über die Stimme darin schweigt.
auchWatermark · SynthID
Kapitel 09 · Was die Stimme noch beweistKapitel 14 · Ein Bild, das es vorher nicht gabGoogle DeepMind, SynthIDC2PA, Content Credentials SpecificationVerordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenzsiehe Deepfakesiehe Stimmklon