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EuGH, Urteil vom 04.09.2025, C-413/23 P, EDSB/SRB

eur-lex.europa.eu (externe Seite)

Das Urteil, nach dem pseudonymisierte Daten nicht für jeden Empfänger personenbezogen sein müssen (Randnummer 86). Es ergeht zur Verordnung 2018/1725 für die Organe der Union, deren Begriffe denen der DSGVO nachgebildet sind.

geprüft 24.09.2026

Worauf sich diese Seite beruft, wörtlich, abgerufen am 23.09.2026:

  • pseudonymisierte Daten für die Zwecke der Anwendung der Verordnung 2018/1725 nicht in jedem Fall und für jede Person als personenbezogene Daten betrachtet werdenbestätigt 24.09.2026

08 Wo die Daten liegen und wie lange

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