Originalarbeiterreichbar
EuGH, Urteil vom 04.09.2025, C-413/23 P, EDSB/SRB
eur-lex.europa.eu (externe Seite)
Das Urteil, nach dem pseudonymisierte Daten nicht für jeden Empfänger personenbezogen sein müssen (Randnummer 86). Es ergeht zur Verordnung 2018/1725 für die Organe der Union, deren Begriffe denen der DSGVO nachgebildet sind.
geprüft 24.09.2026
Worauf sich diese Seite beruft, wörtlich, abgerufen am 23.09.2026:
pseudonymisierte Daten für die Zwecke der Anwendung der Verordnung 2018/1725 nicht in jedem Fall und für jede Person als personenbezogene Daten betrachtet werden
bestätigt 24.09.2026