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Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795, EU-US Data Privacy Framework

eur-lex.europa.eu (externe Seite)

Der Angemessenheitsbeschluss der Kommission vom 10.07.2023. Er gilt nur für Organisationen in den USA, die in der Liste des Data Privacy Framework eingetragen sind.

geprüft 24.09.2026

Worauf sich diese Seite beruft, wörtlich, abgerufen am 23.09.2026:

  • gewährleisten die Vereinigten Staaten ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten, die aus der Union an Organisationen in den Vereinigten Staaten übermittelt werdenbestätigt 24.09.2026

08 Wo die Daten liegen und wie lange

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